Allgemeine Geschäftsbedingungen SAVA Reisen, Corinna Wagner |
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Reisegeschäftsverkehr zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden. Sie gelten für sämtlich getätigte oder noch nicht abgeschlossene sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Anbahnung oder Abschluss zukünftiger Geschäfte Bezug genommen wird. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail vorgenommen werden. 1.2. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten mitreisenden Teilnehmer, für die er die Buchung vornimmt und für deren Vertragsverpflichtung er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt. 2. Bezahlung 2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. § 651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden. SAVA Reisen Corinna Wagner ist gemäß § 651k BGB über die R + V Allgemeine Versicherung AG insolvenzversichert. 3. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen von SAVA Reisen Corinna Wagner (Website, Prospekt, Detailprogramme und Reiseinformationen) und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Internet-/Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Vertragsschluss selbstverständlich informiert wird. 4. Leistungsänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von SAVA Reisen Corinna Wagner nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ausgewiesene Flug- und Transferzeiten stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung. Touränderungen können durch SAVA Reisen Corinna Wagner wie auch durch den Tourguide vor Ort im Falle höherer Gewalt wie z.B. Überschwemmung oder schlechtes Wetter vorgenommen werden. Für entsprechenden Ersatz und gleichwertige Touren wird, falls es innerhalb der Reisedauer möglich ist, gesorgt.. Abgebrochene Touren aufgrund schlechten Wetters berechtigen nicht zur Erstattung des Reisepreises oder Teilen hiervon. Touranpassungen behalten wir uns aufgrund von äußeren Umständen oder Gruppenleistungsfähigkeit vor. 4.3. Flugbeförderung: Für unsere Flüge wählen wir zuverlässige Fluggesellschaften aus. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. Flugverspätungen oder auch –verschiebungen können leider nicht ausgeschlossen werden. Für Organisation und Abwicklung der Beförderung sind die Fluggesellschaften allein verantwortlich. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 50 €, vom 29. bis 15. Tag 30 % vom 14. bis 7. Tag 50 % vom 6. bis 1. Tag 70 % ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %. 5.3. Umbuchungen nimmt SAVA Reisen Corinna Wagner grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehend genannten Stornogebühren und Neubuchung entgegen. Wir sind aber bemüht, Umbuchungen auf Kundenwunsch nach Vertragsabschluss gegen eine Umbuchungsgebühr von EUR 50,- zu erfüllen, sofern dies möglich ist. 6. Rücktritt und Kündigung durch SAVA Reisen Corinna Wagner 6.1. Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht ausreichend tauglich ist (siehe ggf. auch Merkblatt) oder er die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies betrifft bei sportlichen Aktivitäten auch das Nichtbefolgen des Guides oder beispielsweise riskantes Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich Erstattungen durch Leistungsträger. Eventuell entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst. b) bis 15 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Reisenden davon zu unterrichten. 7. Gewährleistung 7.1. Abhilfe: Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder SAVA Reisen Corinna Wagner angezeigt werden. 7.2. Minderung: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen. 7.3. Kündigung: Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn SAVA Reisen Corinna Wagner keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von SAVA Reisen Corinna Wagner verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. 7.4. Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. 8. Beschränkung und Begrenzung der Haftung 8.1. Die vertragliche Haftung von SAVA Reisen Corinna Wagner für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit SAVA Reisen Corinna Wagner für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines 8.5. Begrenzung der Haftung: Vor dem Ausüben von Gefahrensportarten, verbunden mit einer hohen Körperbelastung, sollte jeder Teilnehmer durch einen Arzt beurteilen lassen, ob seine Gesundheit den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist. Für Schäden, die der Teilnehmer sich oder anderen zufügt, ist er selbst verantwortlich. 9. Mitwirkungspflicht Der Reisekunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 10. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot 10.1. Anmeldung von Ansprüchen: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651 f BGB) hat der Reisekunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber SAVA Reisen Corinna Wagner unter der unter Ziffer 16 genannten Anschrift geltend zu machen. Ansprüche des Reisekunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus Verletzung des Lebens, bei Körper- und Gesundheitsschäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SAVA Reisen Corinna Wagner oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SAVA Reisen Corinna Wagner beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dieses gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SAVA Reisen Corinna Wagner oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SAVA Reisen Corinna Wagner beruhen. Sämtliche übrigen Ansprüche nach den Vorschriften der §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. Schweben zwischen SAVA Reisen Corinna Wagner und dem Reisekunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so tritt eine Verjährungshemmung ein. Die Verjährung ist gehemmt, bis SAVA Reisen Corinna Wagner oder der Reisekunde die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen SAVA Reisen Corinna Wagner an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen. 11. Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften 12.1. SAVA Reisen Corinna Wagner steht dafür ein, Reisekunden mit deutscher Staatsbürgerschaft über Bestimmungen von Pass-und Visa-Vorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist SAVA Reisen Corinna Wagner in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz-Maßnahmen rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen. 12. Rechtswahl Auf den Reisevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und SAVA Reisen Corinna Wagner findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen SAVA Reisen Corinna Wagner im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 13. Gerichtsstand 14.1. Der Gerichtsstand von SAVA Reisen Corinna Wagner ist der Firmensitz in München. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. 14. Sonstige Bestimmungen 15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge. 15.2. Stand dieser Reisebedingungen ist Januar 2010. 15.3. Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfeldern bleibt vorbehalten. 15.4. Die Fahrzeiten unserer Beförderungsmittel wurden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstehenden Folgen und Kosten haften wir nicht. 15. Reiseveranstalter Anschrift und Sitz von SAVA Reisen Corinna Wagner: Schweidnitzer Str. 21 a 80997 München
Tel.: 089 - 14349189 |